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Schuhmacherei
Schuhmacherei - Ein geschützter Name
Nur ein Schuhmacher Meisterbetrieb darf die Firmierung Schuhmacherei verwenden.
 
Den Meisterbetrieb, betreibt ein Schuhmacher, der vor dem prüfendem Ausschuss, die Meisterprüfung bestanden hat, um somit den Titel Schuhmachermeister zu führen, sein Handwerk selbständig zu betreiben und Lehrlinge auszubilden.
 
Mittlerweile, hat sich leider durch die Öffnung der Handwerksrolle, einiges geändert.
So dürfen nun auch Berufsfremde, einfache Schuhreparaturen ausführen.
(Solche Handwerker werden im Volksmund als: ,, Schuster`` bezeichnet).
 
 Der Schuhmacher-Meister führt folgende Tätigkeiten aus:
  •  Anfertigung von Maßschuhe
  • Fuß- und fachgerechte Schuhreparaturen
  • Fußgerechte Schuhzurichtungen am konfektionierten Schuhen
  • Einbau von Stützen und Polsterungen
  •  Einlagen nach Maß
  • Diverse Näharbeiten 
Der Schuhmacher-Meister muss weitreichende fachliche Kenntnisse in der:
  •       Anatomie ( Lehre vom Körper ) incl. Herz- Kreislaufsystem,
  •       Leder- und Materialkunde
     vorweisen können, um die einzelnen Kunden mit Ihren Fuß- und Körperproblemen , fachlich beraten, um professionelle und helfende Maßnahmen oder Arbeiten ausführen zu können.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden!
Den Schuhmacher- Meisterbetrieb erkennen Sie an diesem Zeichen
Schuhstudio Plantsch
Ihr Schuhmacher- Meisterbetrieb